1. Trimester · SSW 1–12
Feststellung & Anlegen des Mutterpasses, ausführliche Erst-Anamnese, erster Screening-Ultraschall (SSW 9–12) und die Basis-Blutwerte.
Die komplette Mutterschaftsvorsorge nach den Mutterschafts-Richtlinien — plus ergänzende Ultraschall-Kontrollen, wenn du sie möchtest. Persönlich begleitet, digital organisiert.
Vorsorge-Termine begleiten dich von der Feststellung bis zur Geburt. Die gesetzliche Basis-Vorsorge übernimmt deine Krankenkasse vollständig.

Von der Feststellung bis zur Geburt begleiten wir dich kontinuierlich — mit festem Vorsorge-Rhythmus und einem Mutterpass, der alles sauber dokumentiert.
Drei Screening-Ultraschalle (ca. SSW 9–12, 19–22 und 29–32) gehören zur gesetzlichen Vorsorge — ohne Zuzahlung.
Bis SSW 32 sehen wir uns alle vier Wochen, danach alle zwei — engmaschiger, je näher die Geburt rückt.
Drei Abschnitte, ein roter Faden. Bei jedem Termin weißt du, was ansteht — und warum.
Feststellung & Anlegen des Mutterpasses, ausführliche Erst-Anamnese, erster Screening-Ultraschall (SSW 9–12) und die Basis-Blutwerte.
Vorsorge alle vier Wochen, zweiter Screening-Ultraschall (SSW 19–22) mit Organ-Check und — wenn sinnvoll — der Zuckerbelastungstest (SSW 24–28).
Vorsorge alle zwei Wochen, dritter Screening-Ultraschall (SSW 29–32), CTG und gemeinsame Geburts- & Klinikplanung.
Ultraschall heißt für uns vor allem: Zeit zum Schauen, Erklären und Fragen.
Alle Untersuchungen nach den Mutterschafts-Richtlinien — Termine, Blutwerte, Gewicht, Blutdruck. Sauber im Mutterpass dokumentiert.
Die drei Screening-Ultraschalle — und bei Bedarf gezielte Zusatz-Kontrollen, in Ruhe erklärt.
Ernährung, Beschwerden, Geburtsvorbereitung — ärztlich begleitet. Eigene Hebammen-Angebote sind im Aufbau.
Engmaschigere Begleitung bei Risiken und klare, kurze Wege zu Spezialist:innen und Klinik.
Orientierungswerte: Die allermeisten Geburten finden in der Klinik statt. Außerklinische Geburten (Geburtshaus oder zu Hause) liegen seit Jahren stabil bei rund 1–2 %.
Das sind etwa 14 von 1.000 Geburten außerhalb der Klinik. Orientierungswerte · Quelle: QUAG e.V. & Statistisches Bundesamt.
Die gesetzliche Vorsorge ist umfassend. Manche Frauen möchten darüber hinaus zusätzliche Untersuchungen. Die sind freiwillig — kein Muss und nie Voraussetzung für eine gute Betreuung.
Ohne auffälligen Vorbefund übernimmt die Kasse drei Ultraschalle — am Anfang, in der Mitte und gegen Ende:
Die rund sieben Vorsorge-Termine dazwischen sind reine Mutterpass-Vorsorge — dort ist auf Kasse kein Ultraschall vorgesehen. Wer trotzdem jedes Mal schauen lassen möchte: 50 € pro Termin oder 250 € als Paket für alle. Das besprichst du am besten direkt mit deiner Ärztin bei der offiziellen Feststellung der Schwangerschaft.
Online durchbuchbar: Du kannst die rund sieben Zusatz-Ultraschall-Termine in Folge buchen. Abrechnung nach GOÄ, gegen Vorkasse.
Zusatz-Ultraschalle online buchen →Du bekommst vorab eine klare Aufstellung. Privatpatientinnen rechnen über die PKV ab (ohne Gewähr, es gilt der Behandlungsvertrag).
Abgerechnet wird nach der Gebührenordnung für Ärztinnen und Ärzte. Die PKV übernimmt die allermeisten Kosten.
Du entscheidest. Wenn du verzichtest, hat das keinen Nachteil für deine Betreuung.
Vor jeder Zusatzleistung besprechen wir, was sie bringt — und was sie kostet.
Die gesetzliche Mutterschaftsvorsorge übernimmt deine Krankenkasse vollständig. Nur freiwillige Zusatzleistungen rechnen wir gesondert ab — vorab besprochen.
Nein. Melde dich einfach bei uns, sobald du weißt oder vermutest, dass du schwanger bist.
Sobald ein Schwangerschaftstest positiv ist — meist um die 5.–8. Woche. Dann legen wir den Mutterpass an und planen die erste Untersuchung.
Wir begleiten engmaschig und arbeiten eng mit Spezialist:innen und der Klinik zusammen, wenn mehr nötig ist.
Ja, Vorsorge-Termine kannst du online buchen. Bei dringenden Fragen ruf uns an oder schreib Clara.
Wir bauen gerade eigene Hebammen-Angebote auf — Sprechstunde, Geburtsvorbereitung und Begleitung Hand in Hand mit der ärztlichen Vorsorge. Mehr Infos ab Herbst 2026.
Lass uns deine Schwangerschaft gemeinsam begleiten — von der ersten Untersuchung bis zur Geburt.
Grundlage: Mutterschafts-Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA). Angaben zu Ablauf und Zeitpunkten sind Orientierung; maßgeblich ist die individuelle Beratung in der Praxis.